Die EU-Mitgliedstaaten haben am 18.11.2019 neue Vorschriften angenommen, die europäischen Unternehmen Zusammenschlüsse, Spaltungen oder Umzüge erleichtern sollen und gleichzeitig strenge Schutzbestimmungen vorsehen.
Nach Zahlen der Kommission gibt es ca. 24 Millionen Gesellschaften in der EU, von denen rund 80 Prozent Kapitalgesellschaften sind. 98 bis 99 Prozent davon sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die neuen Vorschriften sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern und es diesen erleichtern, EU-weit zu expandieren. Ferner enthalten sie strenge Schutzvorschriften für Arbeitnehmer, Minderheitsgesellschafter und Gläubiger und sollen sicherstellen, dass grenzüberschreitende Geschäfte nicht für betrügerische oder unlautere Zwecke missbraucht werden.
Die entsprechende Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 36 Monate Zeit, die für ihre Umsetzung erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Download: Volltext der Richtlinie
(EU-Kommiss. / STB Web)
Artikel vom 19.11.2019
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