Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben am 23. März 2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.
Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:
Voraussetzung ist, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona und nicht schon vorher aufgetreten sind.
Download:
Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen
(BMWi / STB Web)
Artikel vom 23.03.2020
26.03.2024
Umschuldung: Gebühr von der neuen Bank rechtens?
22.03.2024
Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
21.03.2024
Hofübergaben: Neuregelung der Abfindung geplant
20.03.2024
Arbeitgeber muss Kosten für Abschiebung zahlen
20.03.2024
Aus Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren resultierende Steuer