Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Stiftungen

Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat dem vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2021 verabschiedeten Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts zugestimmt. Es soll dann zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt das neue Gesetz, da es zu mehr Rechtssicherheit führe. Er empfiehlt Stiftungen, zu prüfen, inwiefern das neue Recht auch schon vor Inkrafttreten genutzt werden kann, notwendige Strukturentscheidungen umzusetzen, oder ob eventuell Satzungsregelungen klargestellt werden sollten, die den Stifterwillen unzureichend wiedergeben.

Die wichtigsten Verbesserungen für Stiftungen:

  • Ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht löst in Zukunft das zersplitterte Landesstiftungsrecht ab. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit für alle Stiftungen. Die wesentlichen stiftungsrechtlichen Grundsätze, wie die Bedeutung des Stifterwillens für Auslegung oder Änderung der Stiftungssatzung, die Pflicht zur Vermögenserhaltung oder die Zweckgerichtetheit der Stiftungstätigkeit, bleiben unverändert.
  • Die Kodifizierung der Business Judgement Rule garantiert Stiftungsorganen, dass sie nicht für eine Fehlentscheidung haften, wenn sie geltende Gesetze sowie die Stiftungssatzung beachtet haben und auf Grundlage angemessener Informationen davon ausgehen durften, dass sie beispielsweise mit der Vermögensanlage zum Wohle ihrer Stiftung handeln.
  • Für notleidende Stiftungen bringen die Möglichkeiten der Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung und der Zu- und Zusammenlegung deutliche Erleichterungen mit sich.
  • Umschichtungsgewinne dürfen für die Zweckverwirklichung eingesetzt werden, soweit der Stifterwille dem nicht entgegensteht und das Stiftungskapital erhalten bleibt.
  • Ein Stiftungsregister mit Publizitätswirkung kommt ab 1. Januar 2026. Es wird Stiftungen als geschützte Rechtsmarke etablieren – weswegen rechtsfähige Stiftungen ab dann auch einen Rechtsformzusatz führen müssen – und wird das Handeln insbesondere im internationalen Rechtsverkehr deutlich erleichtern. Damit vereinfacht es künftig den Nachweis der Vertretungsmacht und macht die umständlichen Vertretungsbescheinigungen obsolet.
  • Um doppelte Meldepflichten zum Stiftungsregister und Transparenzregister zu vermeiden, sollen Erleichterungen entsprechend den Regelungen zum Vereinsregister in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden.

(Bundesrat / Bundesverband Dt. Stiftungen / STB Web)

Artikel vom 28.06.2021