Der BFH hat entschieden, dass Verkäuferinnen und Verkäufer, die auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über ebay veräußern, eine nachhaltige und damit eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit ausüben.
Geklagt hatte eine Frau, die bei Haushaltsauflösungen Gegenstände erwarb und diese dann über einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Internet-Auktions-Plattform ebay verkauft hatte. Notwendig waren dafür rund 3.000 Versteigerungen gewesen, die erzielten Einnahmen beliefen sich auf rund 380.000 Euro.
Der BFH hat mit Urteil vom 12.5.2022 (Az. V R 19/20) entschieden, dass dies als nachhaltige Tätigkeit zu beurteilen ist. Allerdings hat er dem Finanzgericht aufgegeben, bisher fehlende Feststellungen zur Differenzbesteuerung nachzuholen, da im verhandelten Fall der Umsatz nicht nach dem Verkaufspreis, sondern nach dem Betrag bemessen werde, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt. Fehlende Aufzeichnungen über Einkäufe stehen nach dem Urteil des BFH der Differenzbesteuerung nicht zwingend entgegen, so dass zu schätzen sei.
(BFH / STB Web)
Artikel vom 11.11.2022
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