

Das Bundeskabinett hat am 18.9.2024 den Entwurf einen Gesetzentwurf zum weiteren Ausbau der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Diese soll für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden – insbesondere für Geringverdiener und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen.
Rund 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben derzeit eine Betriebsrente. Besonders in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern bestehen aber noch Lücken, die nun geschlossen werden sollen. Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente zu stärken und breiter zu verankern.
Wichtige Änderungen im Überblick
Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Betriebsrente zu stärken und den Zugang zu erleichtern:
(BMAS / STB Web)
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