

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 25.10.2024 einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse veröffentlicht. Dieser sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2028 verlängern können.
Wenn Landesregierungen die Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet zum wiederholten Male zur Anwendung bringen wollen, sollen sie künftig darlegen müssen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, damit der Wohnungsmarkt in dem betreffenden Gebiet weniger angespannt ist, und warum die Anwendung der Mietpreisbremse dennoch weiterhin erforderlich ist. Die neuen Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhält. Denn die Mietpreisbremse greife in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum ein. Dieser Eingriff wirke umso tiefer, je länger die Mietpreisbremse gelte.
"Die hohen Mieten in unseren Städten sind Folge eines zu knappen Angebots an Wohnungen. Die Mietpreisbremse löst das Problem der Wohnungsknappheit nicht – und sie wird auch das Problem der hohen Mieten nicht nachhaltig lösen. Sie kann allenfalls einen Beitrag leisten, den Anstieg der Mietpreise für einen Übergangszeitraum zu strecken." so Bundesjustizminister Marco Buschmann zu dem Entwurf. Der Staat müsse zuallererst dafür sorgen, dass der Neubau von Wohnungen in Schwung komme. Mietenregulierung könne nicht die Antwort sein auf teure Mieten.
Der Gesetzentwurf wurde nun an die Länder und Verbände versandt. Interessierte Kreise haben Gelegenheit, bis zum 6. Dezember 2024 Stellung zu nehmen.
Der Entwurf ist hier abrufbar.
(BMJ / STB Web)
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