Genossenschaft soll attraktiver werden

Das Bundeskabinett hat am 6.11.2024 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform beschlossen. Die neuen Regelungen sehen vor, die Rechtsform attraktiver zu gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern.

Die deutschen Genossenschaften leisten mit ihren insgesamt 23,5 Millionen Mitgliedern einen wesentlichen Beitrag für das Gemeinwohl. Deshalb sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften verbessert werden:

  • Zur Förderung der Digitalisierung soll die Textform anstelle der Schriftform verankert werden. Weitere Regelungen bzw. Klarstellungen betreffen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder.
  • Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform soll insbesondere die Gründung einer Genossenschaft beschleunigt werden. Dies soll durch ein erweitertes Register über genossenschaftliche Prüfungsverbände zur Erhöhung der Transparenz, eine Verordnungsermächtigung zur Standardisierung der Gründungsgutachten, die Beschleunigung der Förderungszweckprüfung durch das Registergericht sowie durch eine Frist für Eintragungen im Genossenschaftsrecht erreicht werden.
  • Zudem sind Maßnahmen geplant, um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern. Vorgesehen ist eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände sowie die Stärkung der Staatsaufsicht über die genossenschaftlichen Prüfungsverbände.

(BMJ / STB Web)