Das Bundeskabinett hat am 30. April 2025 die Anpassung der gesetzlichen Renten beschlossen. Diese werden zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent steigen. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.
Durch die Anpassung soll die Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der Lohnentwicklung der Beschäftigten sichergestellt werden. Ihre Kaufkraft soll nach dem Arbeitsleben gleichermaßen steigen.
Die anpassungsrelevante Lohnentwicklung liegt bei 3,69 Prozent und basiert auf den Zahlen des Statistischen Bundesamts. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Schließlich spielt auch die für Beschäftigte und Rentenbeziehende unterschiedliche Veränderung der Sozialabgaben eine Rolle.
Unterm Strich ergibt sich dann eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 3,74 Prozent. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.
Die Änderung tritt – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – am 1. Juli 2025 in Kraft, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
(BMAS / STB Web)
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