

Die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland (74 Prozent) hat inzwischen eine Arbeitszeiterfassung eingeführt. Damit setzen sie ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 um.
Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Mitarbeitenden geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Damals hatten erst 30 Prozent der Unternehmen eine Arbeitszeiterfassung eingeführt, 44 Prozent haben entsprechende Systeme erst nach diesem Urteil umgesetzt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 602 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
Koalitionsvertrag: Arbeitszeiterfassung unbürokratisch regeln
Weitere 21 Prozent der Unternehmen planen die Einführung einer Arbeitszeiterfassung im laufenden Jahr. Lediglich 2 Prozent geben an, erst einmal nichts zu tun und noch auf die ausstehende gesetzliche Konkretisierung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu warten. Die neue Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag angekündigt, die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch regeln zu wollen. Für kleine und mittlere Unternehmen sollen angemessene Übergangsregeln vorgesehen werden.
Viele Unternehmen stehen der Arbeitszeiterfassung kritisch gegenüber. Zwei Drittel (65 Prozent) gaben in der Befragung an, dass durch die Erfassung die Flexibilität von Vertrauensarbeitszeit verloren gehe. 55 Prozent bemängeln, dass die genaue Arbeitszeiterfassung in der Praxis schwer umsetzbar sei, insbesondere in der Wissensarbeit. Und 41 Prozent berichten, dass sich die Mitarbeitenden durch die Arbeitszeiterfassung kontrolliert fühlen würden.
Umsetzung: Von der Smartphone-App bis zum Stundenzettel
Die Unternehmen, die Arbeitszeit bereits erfassen, setzen vor allem auf elektronische Zeiterfassungssysteme am Computer (31 Prozent), weitere 18 Prozent nutzen eine Smartphone-App. 24 Prozent verwenden stationäre Zeiterfassungssysteme, die zum Beispiel mit einem Chip oder Transponder aktiviert werden, 19 Prozent die klassische Stempel- oder Stechuhr. In 16 Prozent wird eine Excel-Tabelle für die Arbeitszeiterfassung verwendet und 13 Prozent nutzen einen handschriftlichen Stundenzettel.
(Bitkom / STB Web)