Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung eingebracht, mit dem die gesetzlichen Grundlagen für die Abwicklung von Finanzmarktkontrakten in der Insolvenz einer Vertragspartei klargestellt und präzisiert werden sollen.
Der Gesetzentwurf ist durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 2016 (Az. IX ZR 314/14) veranlasst, nach dem Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten unwirksam sind, soweit sie für den Fall der Insolvenz einer Vertragspartei Rechtsfolgen vorsehen, die von § 104 der Insolvenzordnung (InsO) abweichen.
Von diesem Urteil seien die im Finanzmarkt üblichen Rahmenvertragsmuster für die Zusammenfassung und Abwicklung von Finanzmarktkontrakten und damit nahezu alle derzeit bestehenden Finanzmarktkontrakte betroffen, auf die im Insolvenzfall deutsches Insolvenzrecht anwendbar wäre, heißt es in der Einleitung des Gesetzentwurfs.
Im Kern wird mit dem Gesetzentwurf der fragliche Paragraf 104 der Insolvenzordnung um einige klarstellende Sätze ergänzt, mit denen eine Auslegung wie in erwähntem Urteil künftig nicht mehr möglich sein soll.
Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib) mit.
(hib / STB Web)
Artikel vom 18.10.2016
02.05.2024
Steuerliche Gewinnermittlung: Zur Berechnung von Überentnahmen
26.04.2024
Schrottimmobilien: Bundesrat schlägt Änderung vor
23.04.2024
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
22.04.2024
Kein Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage
16.04.2024
Zur Haftung von Energieberatern bei Fördermittelberatung